Gravierende Mängel beim Datenschutz von Onlinediensten festgestellt

Dem Datenschutz gemäß DSGVO kommen Facebook, Whatsapp und Co. aktuell von „unzureichend“ bis „in keiner Weise“ nach.

Dem Datenschutz gemäß DSGVO kommen Facebook, Whatsapp und Co. aktuell von „unzureichend“ bis „in keiner Weise“ nach.

Berlin. Bereits seit Ende Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für alle Unternehmen anzuwenden – mit dem Ziel, einen grenzübergreifenden Datenschutz zu gewährleisten. Auch Onlinedienste, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, sind davon betroffen und müssen ihre Leistungen der DSGVO anpassen. Ein Verstoß gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung kann das betreffende Unternehmen bis zu 20 Millionen Euro Geldbuße kosten.

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Dennoch scheint der Umgang mit der DSGVO bislang noch reichlich lax: Denn laut einer kürzlich durchgeführten Prüfung des Bundesjustizministeriums wurde diese bisher noch nicht von allen marktrelevanten Onlinediensten umgesetzt. Die Studie des Ministeriums wurde bislang zwar noch nicht veröffentlicht, Justizstaatssekretär Gerd Billen betonte aber gegenüber dem „Handelsblatt“: „Nicht ansatzweise alle Dienste haben die DSGVO umgesetzt, und dies schon gar nicht vollständig.“ Dem „Handelsblatt“ liegen die Ergebnisse der Studie bereits jetzt vor – ein weiterer Punkt: Vor allem bei sozialen Netzwerken und Messengerdiensten gebe es weiter eklatante Mängel.

Nachlässig ist oft der Umgang mit den Daten, die eigentlich besonders zu schützen sind: sensible Informationen zur Herkunft, zur Gesundheit oder zu politischen Ansichten.

Justizstaatssekretär Gerd Billen

im „Handelsblatt“

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Nachlässiger Umgang mit personenbezogenen Daten

300 Seiten umfasst die Untersuchung mit dem Resultat, dass bisher keiner der untersuchten Dienste die DSGVO „voll gesetzeskonform“ umgesetzt hat. 35 Onlinedienste wurden in der Zeit von Juli bis September 2019 untersucht. Darunter auch Social-Media-Riesen wie Facebook, Twitter, Whatsapp und Snapchat, aber auch Google, Amazon, Zalando und Paypal. Geprüft wurde unter anderem, wie genau die Unternehmen über die Verwendung personenbezogener Daten informieren und was genau mit diesen Daten passiert. Staatssekretär Gerd Billen kritisierte gegenüber dem „Handelsblatt“: „Nachlässig ist oft der Umgang mit den Daten, die eigentlich besonders zu schützen sind: sensible Informationen zur Herkunft, zur Gesundheit oder zu politischen Ansichten.“

Umsetzung von Datenschutz gemäß DSGVO: Von „unzureichend“ bis „in keiner Weise“

Wie das „Handelsblatt“ berichtet, zeigt sich in den stark defizitären Bereichen deutlicher Handlungsbedarf. Hier ein kleiner Auszug der Bewertungen der Studie, die aufzeigen, inwieweit die getesteten Unternehmen die DSGVO aktuell umsetzen:

  • Snapchat: unzureichend
  • Facebook: stark defizitär
  • Whatsapp: gravierend defizitär
  • Instagram: völlig unbefriedigend
  • Google: völlig unzureichend
  • Twitter: in keiner Weise

Laut den Ergebnissen der Studie setzen 19 der 35 geprüften Onlinedienste im Umgang mit sensiblen Daten die datenschutzrechtlichen Vorgaben nicht oder nur unzureichend um. „Hier muss dringend nachgearbeitet werden“, fordert Staatssekretär Gerd Billen.

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RND/hmo

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