EuGH: Facebook kann zur Suche nach Hassposts gezwungen werden
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Hatte Erfolg mit ihrer Klage: Die ehemalige Chefin der österreichischen Grünen, Eva Glawischnig-Piesczek.
© Quelle: picture alliance / Christian Mül
Luxemburg. Onlinedienste wie Facebook können gezwungen werden, bei einer rechtswidrigen Beleidigung nach weiteren wortgleichen oder ähnlichen Äußerungen zu suchen und diese zu löschen. Das EU-Recht stehe entsprechenden Entscheidungen nationaler Gerichte nicht entgegen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Unter Berücksichtigung des relevanten internationalen Rechts könne sogar eine weltweite Löschung veranlasst werden.
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Vereinbar mit der der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr
Hintergrund der EuGH-Entscheidung war der Fall der ehemaligen österreichischen Grünen-Politikerin Eva Glawischnig-Piesczek. Sie hatte nach einer Unterlassungsverfügung auch eine Löschung wortgleicher und sinngleicher Beleidigungen gefordert. Der Oberste Gerichtshof Österreichs bat daraufhin den EuGH, zu prüfen, ob das mit der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr vereinbar wäre.
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Provider sind bei Rechtswidrigkeit verantwortlich
Die Richtlinie besagt, dass sogenannte Host-Provider wie etwa Betreiber eines Onlinenetzwerks nicht für von den Nutzern veröffentlichte Informationen verantwortlich sind – bis sie auf deren Rechtswidrigkeit hingewiesen werden. Zugleich kann ein Host-Provider gemäß der Richtlinie nicht generell verpflichtet werden, bei ihm gespeicherte Informationen zu überwachen oder aktiv nach rechtswidrigem Vorgehen zu suchen.
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„Historischer Erfolg“
Aus Sicht der Klägerin Eva Glawischnig-Piesczek ist das Urteil ein historischer Schritt. „Das ist ein historischer Erfolg für den Persönlichkeitsschutz gegen Internetgiganten“, sagte sie der österreichischen Nachrichtenagentur APA. Das Urteil in dem von ihr geführten Musterverfahren biete eine klare Hilfestellung für alle Menschen, die beleidigt würden oder über die Übles geschrieben werde. Diese Menschen wollten vor allem eine schnelle Löschung der entsprechenden Einträge möglichst weltweit.
RND/dpa