Datenschutz bei Kindern: Irland ermittelt gegen Instagram

Die irische Datenschutzkommission ermittelt gegen die Plattform Instagram.

Die irische Datenschutzkommission ermittelt gegen die Plattform Instagram.

Irische Datenschützer haben zwei Untersuchungen gegen das soziale Netzwerk Instagram und dessen Umgang mit persönlichen Daten von jungen Nutzern eingeleitet. Die Ermittlungen laufen seit Mitte September, teilte die irische Datenschutzkommission (DPC) mit. Zuvor waren bei der größten Regulierungsbehörde für Datenschutz in der EU mehrere Beschwerden gegen die Plattform eingegangen.

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Instagram gehört zum Netzwerk Facebook, das seinen Europa-Sitz in Irland hat. Man sei in „engem Kontakt“ mit der Kommission und kooperiere bei den Untersuchungen, gab Facebook an. Die britische Zeitung „The Daily Telegraph“ hatte am Sonntag zuerst über die Ermittlungen berichtet.

Demnach hatten US-Datenwissenschaftler sich besorgt gezeigt, dass Instagram die E-Mail-Adressen und Handynummern von Nutzern unter 18 Jahren veröffentlicht hatte. Dies sei bei minderjährigen Usern geschehen, die ihre privaten Nutzerkonten auf geschäftlich umstellten, meldete der Wissenschaftler David Stier 2019 nach einer Analyse. Die Nutzer wechselten ihre Accounts offenbar auf sogenannte professionelle Konten, um zu sehen, wie viele „Likes“ ihre Einträge bekommen haben. Die Funktion hatte Instagram aus Gründen der psychischen Gesundheit in einigen Ländern bei Privatkonten entfernt.

Bei Verstößen droht Instagram Millionenstrafe

Facebook erklärte, seit Stiers Erkenntnissen seien die Einstellungen aktualisiert worden: Bei professionellen Konten hätten die Nutzer mittlerweile die Option, gar keine Kontaktinformationen mehr anzugeben.

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Eine der Ermittlungen prüft, ob Facebook ausreichende Sicherheitsregeln für Kinder hat und die rechtliche Grundlage, deren Daten zu verwalten. Bei der zweiten geht es um die Frage, ob Instagram-Profile und die Profileinstellungen angemessen für Kinder sind und den EU-Datenschutzregeln entsprechen. Bei Verstößen gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung können Unternehmen mit Strafen von bis zu 4 Prozent ihres Jahresumsatzes oder 20 Millionen Euro belangt werden.

RND/AP/mkr

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