Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Diesen Nutzen hat sie für Verbraucher
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Was ist wo über mich gespeichert und warum? Jeder hat das Recht, das zu erfahren.
© Quelle: Patrick Pleul/dpa
Mainz. „Die Verordnung gibt Verbrauchern mehr Betroffenenrechte“, erklärt Benjamin Bergemann, Vorstand des Vereins Digitale Gesellschaft. Sie erfahren genauer, welche Daten ein Unternehmen oder eine öffentliche Organisation über sie hat, können die auch löschen lassen oder der Verarbeitung widersprechen. Zusätzlich, betont er, sind die Unternehmen gezwungen, sensibler mit den Informationen umzugehen.
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Benjamin Bergemann ist Vorstand des Vereins Digitale Gesellschaft.
© Quelle: David Ausserhofer/Digitale Gesellschaft/dpa
Die DSGVO regelt, in welchen Fällen personenbezogene Daten überhaupt erhoben und genutzt werden dürfen – und dass sie sicher gespeichert werden müssen. „Das sind alle Informationen, die zur natürlichen Person gehören“, erklärt Julia Gerhards von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Also allgemeine Angaben wie Name, Adresse oder Geburtsdatum.“ Aber auch persönliche Vorlieben und Spezialwissen, zum Beispiel eine IP-Adresse.
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Julia Gerhards arbeitet bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
© Quelle: Thao Vu Minh/dpa
Der Kern der Datenschutz-Grundverordnung
Kern der DSGVO ist, dass Unternehmen und Organisationen, also auch Behörden, Vereine oder eben eine Kita, keine personenbezogenen Daten ohne Rechtfertigung erheben und verarbeiten dürfen. „Das bedeutet aber nicht, dass man immer ausdrücklich einwilligen muss“, schränkt Gerhards ein. Die Datenerhebung kann auch anders gerechtfertigt sein. „Ein Onlineshop braucht zum Beispiel einige Angaben, um den Kauf überhaupt durchführen zu können. Bei der Bestellung gibt der Verbraucher zum Beispiel seine Adresse an. Damit weiß er, dass diese erhoben wird und gibt implizit sein Einverständnis“, erklärt Bergemann. Eine aktive Einwilligung braucht es dagegen, wenn die Daten später noch anders genutzt werden sollen.
Doch es gibt eine Ausnahme, sagt Verbraucherschützerin Gerhards. Nämlich, wenn ein Unternehmen Werbung für ein ähnliches Produkt versenden möchte. Dann besteht ein sogenanntes berechtigtes Interesse an der Verarbeitung der Daten. „Wer zum Beispiel im Netz Konzerttickets gekauft hat, darf im Anschluss einen Newsletter bekommen, der auf andere Veranstaltungen hinweist.“
Verbraucher können ungewollter Verarbeitung von Daten widersprechen
Wer nicht möchte, dass die personenbezogenen Daten weiter genutzt werden, kann der Datenverarbeitung widersprechen. Hierfür braucht es keine Begründung. Das Unternehmen darf anschließend zum Beispiel die E-Mail-Adresse nicht mehr für Werbung benutzen. Falsche Angaben muss es außerdem korrigieren, wenn der Verbraucher es dazu auffordert.
Durch die DSGVO haben Nutzer außerdem das Recht auf Vergessen. Unternehmen müssen Daten auf Wunsch löschen. Das bietet sich vor allem an, wenn man etwa einen Dienst oder Shop nicht mehr nutzt. „Einige Angaben muss eine Firma allerdings per Gesetz für eine gewisse Zeit aufbewahren, etwa Rechnungen“, schränkt Gerhards ein.
Geht es um die Daten von Kindern bis 16 Jahren, müssen Eltern die Einwilligung erteilen. Das gilt etwa für Apps, die sich speziell an Kinder richten, sagt Gerhards. Aber auch bei sozialen Netzwerken müssten Eltern ihre Zustimmung geben.
Nicht nur für Firmen gelten die Regeln der DSGVO
Aber auch Privatpersonen müssen sorgsam mit Daten umgehen. Wer etwa ein Foto der privaten Geburtstagsfeier online stellen möchte, braucht dafür eigentlich eine Einwilligung der Menschen auf dem Foto. „Bei einem Gruppen-Selfie, das extra für Instagram gemacht wird, ist das Einverständnis klar“, erklärt Gerhards. „Doch wenn nicht explizit auf die Veröffentlichung hingewiesen wird, darf man die nicht verwenden.“ Besonders, wenn Kinder abgebildet sind, gilt: Besser noch mal fragen.
Auch wer privat eine Website betreibt, muss sich mit der DSGVO auseinandersetzen. Sobald diese irgendwelche Daten erhebt, zum Beispiel die IP-Adresse der Besucher, braucht es eine Datenschutzerklärung auf der Seite, so Bergemann. Höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt ist bisher, ab wann es für Cookies eine Einwilligung braucht. Zuletzt verhandelte hier noch der Bundesgerichtshof (BGH).
Cookies speichern etwa eine eindeutige Kennung, um Nutzer wieder zu erkennen. „Solche Cookies braucht man zum Beispiel, um die Reichweite der eigenen Seite zu messen. Wer dafür einen Dienst nutzt, der die Daten an den Anbieter sendet, braucht nach derzeitiger Auffassung der Datenschutzbehörden für die Nutzung eine Einwilligung“, sagt Bergemann. Bei lokalen Tools, die die Daten nicht weitersenden, geht es aber wohl auch ohne Einwilligung.
Datenschutz-Grundverordnung: Auskunftsrecht für Verbraucher
Wichtiger Bestandteil der DSGVO ist das Auskunftsrecht. Verbraucher haben den Anspruch, von Unternehmen und Organisationen zu erfahren, welche Daten sie von ihm oder ihr gespeichert haben und wozu. Laut Gesetz (Art. 15 DSGVO) muss es binnen eines Monats eine Reaktion geben. Aufschub um maximal drei Monate gibt es nur in Ausnahmefällen.
Kostenlos offengelegt werden muss im Prinzip alles – in einfacher, verständlicher Form: Was wozu wie lange gespeichert wird und woher die Daten stammen. Die Anfrage kann formlos und ohne Begründung erfolgen. Die Verbraucherzentralen stellen aber auch Musterbriefe bereit. Gerade die sozialen Netzwerke sind bei Auskunftsersuchen aber nicht gerade entgegenkommend, wie eine Untersuchung der Marktwächter Digitale Welt der Verbraucherzentralen gezeigt hat.
Im Zweifelsfall können Verbraucher sich an Datenschutzbeauftragte wenden
Keiner der angefragten Anbieter hat in der Untersuchung eine vollständige und angemessene Auskunft zu gespeicherten Daten gegeben. Bei solchen Problemen können sich Verbraucher an den Datenschutzbeauftragten ihres Bundeslands melden. „Jeder sollte unbedingt mal eine Auskunftsanfrage stellen, zum Beispiel bei einem sozialen Netzwerk“, empfiehlt Bergemann trotzdem. „Dadurch bekommt man ein Gefühl, um welche und wie viele Angaben es eigentlich geht. Vielleicht sensibilisiert das für den Datenschutz“, hofft er.
RND/dpa