Corona-Warn-App: Landkreise fordern Daten von Infizierten
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/FBQUFL4JT5ATRHYRBGO3HON5R4.jpg)
Ein Frau mit einer Mund-Nasen-Maske nutzt eine App der Berliner BVG an einer Bushaltestelle.
© Quelle: imago images/Manngold
Die deutschen Landkreise erhoffen sich von der Corona-Warn-App mehr Daten als bislang geplant. Sie fordern, dass die Anwendung die Kontaktdaten der infizierten Nutzer, sowie Informationen über Ort- und Zeitangaben an die zuständigen Gesundheitsämter übermittelt. Bei einer Rückverfolgung von Infektionsketten komme es entscheidend darauf an, dass das Gesundheitsamt wisse, wann und wo Kontakte mit Infizierten stattgefunden hätten, so der Präsident des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager. „Daher brauchen die Gesundheitsämter diese Informationen, die sie ja auch auf dem üblichen, händischen Weg ermitteln würden, um das Geschehen zu beurteilen.”
Erst am Wochenende hatte sich die Bundesregierung bei der Planung der App auf einen sogenannten dezentralen Ansatz geeinigt. Dabei werden die Kontakte zu Personen anonymisiert gespeichert. Kommt es zu einer Erkrankung, werden die Daten auf dem Smartphone abgeglichen. Bestand ein Kontakt zu einer infizierten Person, so erhält der Nutzer eine Warnung mit dem Hinweis, sich testen zu lassen. Informationen wie Email oder Telefonnummer sollen dabei zu keinem Zeitpunkt bekannt sein. Auch sollen die Kenntnisse über Infektionen nicht an Behörden weitergeleitet werden. Es ist lediglich geplant, dass Nutzer ihre Daten freiwillig und in pseudonymisierter Form zur epidemiologischen Forschung an das Robert-Koch-Institut übermitteln können.
Chronologie des Coronavirus
Der Beginn des verheerenden Coronavirus war vermutlich ein Tiermarkt in Wuhan/China. In nur wenigen Wochen erreichte das Virus auch Europa.
© Quelle: RND
Landkreise für “verpflichtende Installation”
Darüber hinaus stellen die Kreise die Freiwilligkeit der App in Frage. Man sei skeptisch, ob dieses Konzept ausreiche. “Wir benötigen für eine wirksame Nachverfolgbarkeit nach Meinung der Experten ca. 60 % der Bevölkerung, die eine solche App nutzen müssten. Das sind 50 Mio. Menschen. Wir halten deshalb für einen vorübergehenden Zeitraum auch eine verpflichtende Installation für begründbar“, sagte Sager.
Kanzleramtsminister Helge Braun reagierte mit Verständnis auf die Forderungen der Landkreise. Dennoch lehnte er eine Übermittlung von Kontaktdaten ab. „Es dürfen keine personalisierten Daten erhoben werden, und es erfolgt keine Nachverfolgung von Ausgangsbeschränkungen, Bewegungsprofilen oder Aufenthaltsorten“, sagte Braun der FAS.
RND/mkr