Gaskrise: Darf mein Chef mich ins Homeoffice schicken, um Energie zu sparen?
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Darf mich mein Chef zum Energiesparen ins Homeoffice schicken?
© Quelle: Christin Klose/dpa-tmn
Mit einem neuen Paket zum Energiesparen will Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die Gasspeicher voller bekommen und private Haushalte mehr in die Pflicht nehmen. Auch das Arbeiten im Homeoffice soll demnach wieder verstärkt werden. „Die Energiebilanz ist dann eine positive, wenn in den Büros nicht geheizt wird und daheim Räume genutzt werden, die sowieso geheizt werden“, sagte Habeck.
Müssen Angestellte also bald wieder ins Homeoffice, wenn der Arbeitgeber es so will? Ganz so einfach ist das laut Livia Merla, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Berlin, nicht.
Frau Merla, kann mein Arbeitgeber mich ins Homeoffice schicken, um Energie zu sparen?
Der Arbeitgeber darf grundsätzlich nicht einseitig entscheiden, ob jemand im Homeoffice arbeitet oder nicht. In dem meisten Fällen liegt einem Arbeitsverhältnis ja ein Vertrag zugrunde, nachdem dem Mitarbeitenden auch ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird. Daran hat sich der Arbeitgeber zu halten, unabhängig davon, ob er Energie sparen kann.
Gibt es weitere Gründe, die dagegen sprechen?
Auch die Unverletzlichkeit der Wohnung spielt dabei eine Rolle. Laut Artikel 13 des Grundgesetzes hat der Mitarbeitende zu Hause eine geschützte Privatsphäre und ist daher auch nicht verpflichtet, seine Wohnung zum Arbeiten zur Verfügung zu stellen. Nicht alle Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer wollen schließlich im Homeoffice arbeiten, was verschiedene Gründe haben kann. Manche haben dafür überhaupt keine Kapazitäten und müssten dann am Küchentisch arbeiten.
Coronabedingt gab es aber eine Homeofficepflicht.
Richtig, aber die ist seit einiger Zeit weggefallen. Die Homeofficepflicht galt wegen der Pandemielage. Arbeitgeber waren angehalten, Arbeit von zu Hause aus anzubieten – Arbeitnehmer sollten dies, wenn möglich, annehmen. Nach der aktuellen gesetzlichen Lage gibt es aber keinerlei Rechte oder Pflichten auf Homeoffice.
Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber darauf besteht, dass ich im Homeoffice arbeite?
Wer auf keinen Fall im Homeoffice arbeiten möchte, hat natürlich auch das Recht, vor Gericht zu ziehen. Ich würde aber empfehlen, solch einen Fall außergerichtlich zu klären – meistens ist das möglich.
Kann ein Arbeitnehmer sich dazu entscheiden, im Homeoffice zu arbeiten?
Genauso wie der Arbeitgeber keinen Anspruch hat, zu entscheiden, wer im Homeoffice arbeitet, hat auch der Mitarbeitende dies nicht. Eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer kann auch nicht einseitig entscheiden, im Homeoffice arbeiten zu wollen, wenn dies nicht vertraglich festgelegt wurde.
Kann ich meinem Arbeitgeber eine Rechnung für Strom und Gas stellen, wenn ich im Homeoffice arbeite?
Unter Umständen ist das zwar möglich, aber nicht einfach umzusetzen. In diesem Fall müsste ich nämlich nachweisen, welche Kosten wirklich betrieblich angefallen sind – und das ist gerade bei Kosten für Strom und Gas schwierig. Viele Arbeitgeber zahlen aus diesem Grund monatliche Pauschalen, um den Mehraufwand auszugleichen.
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