
Verfällt der Anspruch auf den Resturlaub am 31. März?
Die letzte volle Arbeitswoche im März ist angebrochen. An sich eine Woche wie jede andere. Nicht ganz. Denn für Arbeitnehmer ist es die letzte Möglichkeit, noch Urlaubstage aus dem vergangenen Jahr aufzubrauchen. Aber stimmt das eigentlich auch?
Christoph Scherbaum