Wegen fehlerhafter Belehrung: Immobiliendarlehen auf Widerruf prüfen

Wenn in Immobiliendarlehen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten sind, können Kunden den Vertrag widerrufen.

Wenn in Immobiliendarlehen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten sind, können Kunden den Vertrag widerrufen.

Karlsruhe/Hamburg. Manche Verbraucher können ihre hochverzinsten Immobiliendarlehen widerrufen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg unter dem Eindruck eines Beschlusses des Bundesgerichtshofs (BGH) hin. Demnach könnten zahlreiche Darlehensverträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten, die es Kunden ermöglichen, zu widerrufen.

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Verträge im Zeitraum Juni 2010 und März 2016 betroffen

Betroffen sind nach Einschätzung der Verbraucherschützer Darlehensverträge verschiedener Banken, die zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 20. März 2016 geschlossen wurden. Für ältere und neuere Verträge gelten andere Regeln und Fristen.

Im verhandelten Fall wurde in der Widerrufsbelehrung nur auf den elektronischen Geschäftsverkehr Bezug genommen. Die Belehrung ist damit fehlerhaft, wenn der Vertrag nicht im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossen wurde, so Professor Volkert Vorwerk, Rechtsanwalt beim BGH.

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Der Vertrag kann dann eventuell innerhalb gesetzlich festgelegter Fristen widerrufen werden - es kommt aber immer auf den Einzelfall an.

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RND/dpa

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