Ummelden: Welche Frist gilt nach dem Umzug?
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/PHUOS2PO5BEALMMMWILE6V2Q4U.jpeg)
Umziehen ist anstrengend – doch die Ummeldung für die neue Wohnung sollte nicht vergessen werden.
© Quelle: picture alliance / dpa Themendienst
Die Umzugskisten und die Schränke sind in die neue Wohnung gebracht, das Chili con Carne wurde mit den Umzugshelfern gegessen – aber war da nicht noch was? Auf den Umzugsstress folgt der Behördengang: Wer in Deutschland umzieht, muss sich ummelden. Doch an welche Behörde muss man sich wenden? Welche Fristen gelten beim Ummelden? Und wie hoch können die Strafen ausfallen, wenn man sich zu spät ummeldet? Alle Infos im Überblick.
Muss man sich überhaupt ummelden?
Ja, wer in Deutschland in eine neue Wohnung zieht, ist zur Meldung bei der zuständigen Behörde verpflichtet. Das regelt Paragraf 17 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG). Auf Antrag stellt das Amt eine Meldebescheinigung aus. Diese Ummeldepflicht besteht nur für Menschen, die am neuen Wohnort mindestens sechs Monate leben werden. Und: Wer es nicht persönlich zur Meldebehörde schafft, kann auch eine Vollmacht ausstellen und eine Vertreterin oder einen Vertreter zum Amt schicken, um die Ummeldung durchzuführen.
Welche Fristen gelten beim Ummelden?
Menschen, die in Deutschland umziehen, müssen sich laut Paragraf 17 BMG binnen 14 Tagen nach dem Einzug beim zuständigen Amt melden. Zuständig ist in der Regel das Einwohnermeldeamt, mancherorts gehört dieses zum Bürger- oder Bezirksamt. Die Meldefrist von zwei Wochen gilt auch, wenn Bürgerinnen und Bürger aus einer Wohnung ausziehen, aber im Inland keine neue Wohnung beziehen.
14 Tage Ummeldefrist: Gibt es Unterschiede zwischen verschiedenen Bundesländern oder Städten?
In allen Städten gilt grundsätzlich dieselbe Ummeldefrist. Die Meldebehörden vieler Städte weisen auf ihren Websites explizit darauf hin, dass sich Bürgerinnen und Bürger dort binnen 14 Tagen ummelden müssen. Das gilt etwa für Berlin, Hamburg, München, Köln, Stuttgart, Frankfurt, Essen, Düsseldorf, Hannover, Bremen, Dresden oder Kiel. Die Stadt Hannover gibt aber online bekannt: Sofern innerhalb der Frist kein Termin verfügbar sei, gelte „die Terminbuchung als Nachweis für die Fristeinhaltung“.
Lokale Unterschiede bestehen eher bei der Frage, ob und wie eine Fristverletzung beim Ummelden geahndet wird.
Ummeldefrist verpasst: Was passiert, wenn man sich zu spät ummeldet?
Behörden können Ordnungsgelder verhängen, sofern ein Einzug in einer neuen Wohnung zu spät gemeldet wird. Es steht den Ämtern aber auch frei, auf eine solche Strafe zu verzichten. Dies wird letztlich im Einzelfall und von der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter vor Ort entschieden. Auch bei der Höhe einer möglichen Strafzahlung kann es große Unterschiede geben.
Zu spät umgemeldet: Muss ich zahlen?
Wer sich nicht rechtzeitig ummeldet, kann eine Strafe vom Amt bekommen. Wenn die Ummeldefrist nicht eingehalten wird, kann eine Strafe von bis zu 1000 Euro verhängt werden. Das betrifft auch zu spät umgemeldete Pkw. Es handelt sich aber nicht um eine Straftat, sondern um eine Ordnungswidrigkeit, die unterschiedlich geahndet werden kann.
Das Sanktionieren von zu späten Ummeldungen variiert von Ort zu Ort. Letztlich können die Sachbearbeitenden selbst entscheiden, ob überhaupt ein Ordnungsgeld verhängt wird. Sofern die Ummeldefrist nicht um viele Monate überschritten wurde, wird in vielen Fällen gar keine Strafe verordnet oder nur eine geringe von 10 bis 30 Euro. Allerdings sollte man sich darauf nicht verlassen. Fakt ist, dass die Ummeldefrist von 14 Tagen für alle gilt. Und den Behörden steht es frei, Ordnungsgelder für zu späte Ummeldungen zu verhängen. Das gilt auch für die Ummeldung des Autos.
Ummeldung: Welche Gebühren fallen an?
Die Ummeldung ist in den meisten Städten und Gemeinden kostenlos – sofern sie innerhalb der vorgegebenen Frist geschieht. Grundsätzlich ist es aber möglich, dass Behörden Gebühren für die Ummeldung erheben. Darüber informieren die jeweiligen Ämter in der Regel auf ihrer Website. Unter Umständen kann zudem eine Gebühr anfallen, wenn die Adressänderung in Fahrzeugscheinen oder Zulassungsbescheinigungen eingetragen werden soll.
Welche Unterlagen werden für die Ummeldung benötigt?
Zum Ummelden braucht man in der Regel folgende Dokumente:
- die Ausweisdokumente aller umzumeldenden Personen
- die Wohnungsgeberbescheinigung (Standardformular nach Paragarf 19 BMG)
- gegebenenfalls Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung, falls die Ummeldung dort auch vermerkt werden soll
- beim Umzug eines minderjährigen Kindes: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten