Unwetter

Schäden durch Hagel: Welche Versicherung springt ein?

Hagelschäden am Auto bezahlt die Teilkaskoversicherung.

Hagelschäden am Auto bezahlt die Teilkaskoversicherung.

Hannover. Wenn das Wetter verrücktspielt und Hagelkörner so groß wie Tischtennisbälle vom Himmel prasseln, kann das ganz schön ins Auge gehen. Ein Hagelschlag kann sowohl an Gebäuden als auch an Fahrzeugen große Schäden anrichten. In diesem Falle sollte von einem Versicherungsnehmer unbedingt geklärt werden, wann welcher Schaden von welcher Versicherung übernommen wird.

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Hagelschaden: Was ist in einem Schadensfall zu tun?

Zuallererst sollte der Geschädigte für die Versicherung zur Dokumentation des Schadens Fotos machen. Und danach die Versicherung umgehend und wahrheitsgetreu von dem Schaden in Kenntnis setzen. Gegenstände, die vom Hagel beschädigt worden sind, sollten ebenfalls aufgehoben werden, so die Verbraucherzentrale. Erst nach Rücksprache des Versicherers dürfen die Gegenstände entsorgt werden. „Allerdings müssen Gefahrenquellen beseitigt und so abgesichert werden, dass kein weiterer Schaden entsteht“, erklären die Experten der Verbraucherzentrale.

Ein undichtes Dach beispielsweise, das durch den Einschlag großer Hagelkörner entstanden sei, solle notdürftig geflickt werden. Wenn der Keller durch den einhergehenden Sturm mit Wasser vollgelaufen sei, solle ausgeschöpft werden, um weiterer Schäden zu vermeiden.

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Die Verbraucherzentrale gibt noch weitere Tipps, was Betroffene im Falle eines Hagelschadens tun sollten:

  • Den Versicherer kontaktieren und nach Anweisungen zum weiteren Vorgehen fragen. Beispielsweise wird der Versicherer sagen, ob Verbraucher selbst gleich einen Handwerker beauftragen sollen oder ob die Versicherung jemanden vorbeischicken möchte. Äußerungen des Versicherers sollten Betroffene sich unbedingt auch schriftlich geben lassen.
  • Oft wird der Versicherer einen „Regulierer“ vorbeischicken, der sich den Schaden anschaut: Versicherungsnehmer sollten wissen, dass dieser kein unabhängiger Gutachter ist, sondern vom Versicherer bezahlt wird und dessen Interessen vertritt.
  • Reparatur und Beseitigung der Schäden: Um Ärger oder Missverständnisse mit dem Handwerker zu vermeiden, sollte der Auftrag so genau wie möglich erteilt werden. Es ist wichtig, den Auftragsumfang, den Ausführungstermin und die Vergütung verbindlich, am besten schriftlich, zu regeln. Thema Kostenvoranschlag: Wenn überhaupt Zeit ist, kann es sinnvoll sein, mehrere Kostenvoranschläge einzuholen. Diese sollten möglichst detailliert die Leistungen und benötigten Materialien enthalten. Das Vorgehen sollte unbedingt mit dem Versicherer abgesprochen werden.

Wer zahlt bei Hagelschaden am Auto?

Wenn der PKW durch einen Hagelschaden beschädigt worden ist, zahlt das die Kfz-Teilkaskoversicherung – auch, wenn ein Vollkaskoschutz besteht. Wer nicht mindestens teilkaskoversichert ist, hat bei einem Hagelschaden keinen Anspruch auf Leistungen.

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Gesprungene Scheiben am Auto werden ebenfalls übernommen. Der durch den Hagel entstandene Schaden wirkt sich so für den Versicherungsnehmer nicht auf den Schadensfreiheitsrabatt der Vollkaskoversicherung aus. Die Schadenshöhe wird hier von einem Gutachter festgestellt. Weitere Zahlung der Versicherung: Abschleppkosten bei einem Totalschaden und den Wiederbeschaffungswert abzüglich der Selbstbeteiligung. Es gibt auch einige Versicherungen, die einen Mietwagen bezahlen.

So schützen Sie Ihr Auto vor Hagel

  • Einen sicheren Parkplatz wählen: in der Garage parken oder zur Not unter eine Brücke oder an eine Tankstelle fahren.
  • Niemals unter Bäumen parken: Durch das Unwetter könnten Äste vom Baum abbrechen und auf das Auto stürzen.
  • Das Autodach und die Motorhaube mit einer Decke oder dicken Pappe schützen. Autobesitzer sollten aber wegenstarker Winde auf eine gute Befestigung achten.

Hagelschaden am Wohnhaus: Welche Versicherung deckt Schäden ab?

Bei einem Hagelschaden am Wohnhaus kommt in den meisten Fällen die Wohngebäudeversicherungen auf, die den Eigentümer eines Hauses vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens schützt, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Das gilt für Schäden am Dach, an der Fassade, an Türen oder an den Fenstern. Es gibt aber auch Versicherungen ohne diesen Schutz. Hier sollte man sich beim Versicherer genau erkundigen, was alles von der Wohngebäudeversicherung übernommen wird, um im Fall der Fälle nicht unangenehm überrascht zu werden.

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Der Versicherungsschutz kann aber durch zusätzliche Vertragselemente, wie beispielsweise Starkregen oder Überschwemmung erweitert werden. Hierfür gibt es die Elementarversicherung. Diesen gibt als Zusatzbaustein zur bestehenden Wohngebäude- oder Hausratversicherung. Wenn also durch starken Regen, der durch den Sturm bedingt ist, der Keller überflutet wird, übernimmt die Elementarversicherung, die separat – neben der Gebäudeversicherung und Hausratsversicherung - abgeschlossen werden muss.

Schäden innerhalb der Immobilie − etwa bei einer zerstörten Einrichtung − deckt die Hausratversicherung ab.

RND/js

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