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Rauchmelder-Pflicht: Diese Frist müssen Sie beim Anbringen Ihrer Rauchwarnmelder beachten
Frist endet: Wo Sie bis wann einen Rauchmelder installieren müssen
- Bis zum 31. Dezember 2020 müssen in allen Wohnräumen deutschlandweit Rauchwarnmelder angebracht sein.
- Bisher war das noch nicht in allen Bundesländern Pflicht.
- Rauchmelder müssen nicht nur regelmäßig gewartet, sondern auch ausgetauscht werden.
Berlin/Offenbach. Es sind kleine, unauffällige Geräte, die keinen Platz wegnehmen, aber unter Umständen Leben retten können: Rauchwarnmelder. In den meisten Wohnungen und Häusern in Deutschland hängen sie bereits an der Decke - teilweise schon seit knapp zehn Jahren. In Berlin und Brandenburg ist das aber noch keine Pflicht.
Hier endet die Frist zum Jahreswechsel: Ab dem 1. Januar müssen dann in allen Wohnräumen Rauchwarnmelder installiert sein. Bisher galt für Bestandsbauten noch eine Übergangsfrist. Das erklärt das Forum Brandrauchprävention in Berlin.
Ausnahmeregel in Sachsen
Ab dem neuen Jahr bildet dann nur noch Sachsen eine Ausnahme: Hier müssen zwar in allen Neu- und Umbauten Rauchwarnmelder hängen, nicht aber im Bestand.
In anderen Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein, ist es aber schon seit zehn Jahren Pflicht, in Wohnräumen Rauchwarnmelder hängen zu haben. Genauer gesagt: Im Schlafzimmer, Kinderzimmer und in Fluren, die als Rettungswege gelten, müssen Geräte installiert sein. In manchen Bundesländern kommen noch die Wohnzimmer hinzu.
Die Übersicht der Bundesländer nach Informationen des Forums Brandrauchprävention. Wir haben fett markiert, wo ein neuer Rauchmelder installiert werden oder wo der alte ausgetauscht werden muss.
Bundesland | Pflicht Neubau | Pflicht Bestand | Räume |
---|---|---|---|
Baden-Württemberg | 2013 | 01.01.2015 | Schlafräume, Flure |
Bayern | 2013 | 01.01.2018 | Schlafräume, Kinderzimmer, Flure |
Berlin | 2017 | 01.01.2021 | alle Aufenthaltsräume außer Küchen, Flure |
Brandenburg | 2016 | 01.01.2021 | alle Aufenthaltsräume außer Küchen, Flure |
Bremen | 2010 | 01.01.2016 | Schlafräume, Kinderzimmer, Flure |
Hamburg | 2006 | 01.01.2011 | Schlafräume, Kinderzimmer, Flure |
Hessen | 2005 | 01.01.2015 | Schlafräume, Aufenthaltsräume mit Schlafmöglichkeit, Kinderzimmer, Flure |
Mecklenburg-Vorpommern | 2006 | 01.01.2010 | Schlafräume, Kinderzimmer, Flure |
Niedersachsen | 2012 | 01.01.2016 | Schlafräume, Kinderzimmer, Flure |
Nordrhein-Westfalen | 2013 | 01.01.2017 | Schlafräume, Kinderzimmer, Flure |
Rheinland-Pfalz | 2003 | 12.07.2012 | Schlafräume, Kinderzimmer, Flure |
Saarland | 2004 | 01.01.2017 | Schlafräume, Kinderzimmer, Flure |
Sachsen | 2016 | keine Regelung | Aufenthaltsräume mit Schlafmöglichkeit, Flure |
Sachsen-Anhalt | 2009 | 01.01.2016 | Schlafräume, Kinderzimmer, Flure |
Schleswig-Holstein | 2005 | 01.01.2011 | Schlafräume, Kinderzimmer, Flure |
Thüringen | 2008 | 01.01.2019 | Schlafräume, Kinderzimmer, Flure |
Rauchwarnmelder nach zehn Jahren auswechseln
Rauchwarnmelder haben eine Lebenserwartung von zehn Jahren. Das heißt: In den Bundesländern, wo es vor zehn Jahren Pflicht wurde, die Geräte zu installieren, müssen nun neue her. Für die Wartung der Rauchwarnmelder ist je nach Bundesland entweder der Mieter oder der Eigentümer in der Pflicht. Für den Austausch sind aber generell die Wohnungseigentümer verantwortlich. Das teilt die Initiative Elektro+ mit.
Die Experten raten dazu, beim Kauf eines Rauchwarnmelders auf Qualität und Gütesiegel zu achten. Auf der sicheren Seite stehe man demnach mit dem „Q“-Siegel. Das ist ein Qualitätssiegel des Forums Brandrauchprävention. Es steht für Sicherheit, Langlebigkeit und Qualität des Geräts.
RND/vca/dpa