Neubau: Vermieter können Baukosten für Mietwohnungen abschreiben
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/YW4VF4R73BGPBDE7SFWERALFP4.jpeg)
Wer bezahlbaren Wohnraum neu schafft, kann ausnahmsweise einen größeren Teil der Kosten abschreiben.
© Quelle: Bodo Marks/dpa-tmn
Gelsenkirchen. Für neugebaute Wohnungen können Vermieter für begrenzte Zeit mehr Kosten abschreiben. Vier Jahre lang dürfen Eigentümer jeweils bis zu fünf Prozent steuerlich als Sonderabschreibung geltend machen. Dabei ist egal, ob das Haus gekauft wurde oder der Vermieter Bauherr war, wie die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer erklärt. Auch der Ausbau von Dach oder Keller zählt.
Sonderabschreibungen nur für bezahlbaren Wohnraum
Wichtig ist aber: Die geförderte Wohnung muss vermietet werden. Wollen Eltern beispielsweise das Dachgeschoss für ihr Kind ausbauen, müssen sie aufpassen, so der Verein: Die Miete muss mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete betragen. Für Ferienwohnungen sind die Sonderabschreibungen nicht möglich.
Zudem soll nur bezahlbarer Wohnraum gefördert werden. Für Wohnraum, dessen Herstellungskosten 3.000 Euro pro Quadratmeter übersteigen, sind die Sonderabschreibungen deshalb nicht zulässig. Pro Quadratmeter Wohnfläche dürfen außerdem maximal 2.000 Euro geltend gemacht werden, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein. Der Bauantrag muss vom 31. August 2018 bis 1. Januar 2022 gestellt werden beziehungsweise gestellt worden sein.
Abschreibung: 28 Prozent in den ersten vier Jahren
Die Sonderabschreibung dürfen Investoren zusätzlich zur linearen Abschreibung geltend machen. Bei dieser Abschreibung für Abnutzung (AfA) beträgt der Satz für ein nach 1924 fertiggestelltes Gebäude jährlich 2 Prozent der Baukosten. Insgesamt können Eigentümer seit der Gesetzesänderung in den ersten vier Jahren 28 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abschreiben - statt wie zuvor acht Prozent.
Das könnte Sie auch interessieren: Steuererklärung: Was Vermieter alles absetzen können
RND/dpa