Wohin mit Blättern auf Gehwegen und im Garten?
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Laub auf Wegen und Straßen sorgt nicht nur für Herbststimmung, sondern auch für Arbeit, wenn es um die Entsorgung geht.
© Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa
Herbstzeit ist Laubzeit – denn die fallenden Blätter sorgen nicht nur für stimmungsvolle Farben, sondern auch für ziemlich viel Arbeit im Garten und auf den Straßen. Aber was muss man eigentlich beachten, wenn der Gehweg vor dem Haus voller Laub ist, die Blätter des Nachbarn auf das eigene Grundstück fallen oder es an die fachgerechte Entsorgung der Gartenabfälle geht?
Wer muss das Herbstlaub von Straße und Gehweg entfernen?
Kaum hat der Herbst Einzug erhalten, stellen sich viele Anwohner die Frage: Wohin mit dem ganzen Herbstlaub und wer ist überhaupt zuständig? Grundsätzlich gilt, dass sich Anwohner selbst darum kümmern müssen, dass der Gehweg vor ihrem Grundstück frei ist. Der NDR schreibt dazu, dass „laut Straßenreinigungssatzung der Kommunen die Reinigungspflicht in der Frontlänge der anliegenden Grundstücke den Eigentümern auferlegt wird”. Demnach müssen sich Anwohner also selbstständig um Laub auf Gehwegen und Flächen direkt vor ihrem Grundstück kümmern.
Wer sich nicht um die Laubentsorgung kümmert, riskiert ein Bußgeld.
Wie entsorgt man Herbstlaub richtig und am besten?
Laub muss nicht nur zusammengefegt, sondern auch abschließend entsorgt werden. Am besten wird das anfallende Laub in der Biotonne entsorgt, es kann aber auch auf dem eigenen Kompost zwischengelagert und dann Stück für Stück entsorgt werden. Das Verbrennen des Laubs ist in Niedersachsen nicht gestattet.
Alternativ können sich Anwohner auch mit der Abfallwirtschaft in Kontakt setzen und dort die passenden Abfallsäcke kaufen. Diese werden dann gefüllt und können neben der Abfalltonne zur Abholung bereitgestellt werden. Oft ist es ebenfalls möglich, das Laub gegen einen kleinen Kostenaufschlag auf Wertstoffhöfen zu entsorgen.
Kann man Laub als Dünger nutzen?
Ja, diese Variante ist laut des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) auch gleichzeitig die beste Option der Verwertung und eine gute Alternative zur Entsorgung. Das gesammelte Laub kann dafür einfach unter Bäumen und Hecken verteilt werden, damit dort einerseits Tiere überwintern können und andererseits im Frühjahr ein natürlicher Dünger entsteht. Gleichzeitig schützt die Laubschicht das Beet vor Frost.
Vorsicht bei kranken Blättern: Im Laub befinden sich bisweilen auch kranke Blätter, die zum Beispiel von Sternrußtau oder anderen Pilzen befallen sind. Diese sollten nicht im Beet verteilt, sondern in der Mülltonne entsorgt werden.
Wie kompostiert man Laub?
Möchten Sie Ihr Herbstlaub kompostieren, dann mischen Sie dieses am besten mit stickstoffreichen Gartenabfällen wie Gemüseresten oder Rasenschnitt. Die richtige Mischung ist deshalb so wichtig, weil Laub allein relativ wenige verbliebene Nährstoffe enthält. Beachten Sie dabei aber, dass nach Angaben von “Mein Schöner Garten” nicht jede Laubart gleichermaßen gut geeignet für die Kompostierung ist:
- Gut für den Kompost geeignet sind folgende Laubarten: Hainbuche, Esche, Eberesche, Haselnuss, Ulme, Weide, Akazie, Birke, Buche, Ahorn, Linde, heimische Obstbäume.
- Schwieriger kompostierbar sind: Eiche, Rosskastanie, Walnuss, Platane, Pappel und Ginkgo.
Laub entfernen oder liegen lassen?
Das Laub in Ihrem eigenen Garten können Sie natürlich ganz nach Belieben liegen lassen oder entfernen. Die Laubschicht einfach zu ignorieren, hat allerdings unter Umständen Konsequenzen. Gerade bei Pflanzen mit weichen Trieben, Gräsern und bei immergrünen Pflanzen gilt, dass diese die Laubdecke aufgrund von Lichtmangel und Fäulnis nicht vertragen.
Warum muss man Laub vom Rasen entfernen?
Auf Rasenflächen sollte Herbstlaub unbedingt entfernt werden, sofern es sich nicht nur um vereinzelte Blätter handelt. Andernfalls sorgt die dicke Blätterschicht dafür, dass der darunterliegende Rasen verfaulen kann und schnell gelb wird.
Laub vom Nachbarn: Wer muss es wegräumen und was ist eine Laubrente?
Die heimische Laubentsorgung führt regelmäßig zu Nachbarschaftsstreitigkeiten. Vor allem dann, wenn das Laub des Nachbarn auf das eigene Grundstück fällt oder umgekehrt. Wer ist in diesem Fall zuständig und muss sich um die fachgerechte und zeitige Entsorgung der Blätter kümmern? Laut des Rechtsportals des Deutschen Anwaltsvereins kann ein Grundstücksbesitzer im Falle störender Einwirkungen, die über das zumutbare Maß hinausgehen, durchaus einen angemessenen finanziellen Ausgleich verlangen.
In dem Fall ist die Rede von einer sogenannten Laubrente. Um diese tatsächlich zu beanspruchen, müssen in der Praxis aber enorme Hürden genommen werden. Denn wer etwa im Grünen oder in einer baumreichen Gegend in der Stadt wohnt, muss von vornherein “erhebliche fremde Laubmengen in seinem Garten akzeptieren”.
Ist Laub schädlich für mein Auto?
Nicht nur auf Straßen kann nicht entferntes Laub eine rutschige Angelegenheit sein, sondern auch auf geparkten Autos. Im schlimmsten Fall greifen die Blätter sogar den Autolack an, denn nicht jeder Lack ist gleichermaßen gut gegen nasses Laub gewappnet. Das ist in der Regel aber nur bei alten Modellen der Fall, deren Lack ohnehin schon angegriffen ist. Grundsätzlich müssen Sie also für gewöhnlich keine Angst um Ihr Fahrzeug haben. Nasse Blätter, die zu lange auf dem Lack liegen, führen allerdings zu unschönen Rändern – entfernen Sie das Laub also besser möglichst zeitnah.
Abgesehen von den Auswirkungen auf den Lack kann sich das Laub auch im Lüftungskasten ansammeln und die Luftzufuhr verhindern. Ihr Fahrzeug beschlägt dann womöglich schneller von innen.
Sind Laubbläser gefährlich oder gesundheitsschädlich?
Im Herbst sind sie regelmäßig anzutreffen: die Laubbläser. Sie sind die moderne Alternative zur Harke und sorgen schnellstens für saubere Straßen und Gärten, verursachen dafür aber auch eine ganze Menge Lärm.
Die Lärmbelästigung wird von vielen Anwohnern nicht nur als störend empfunden, sondern kann langfristig sogar krank machen. Zwar gibt es keine konkreten Lärmgrenzen für die Gerätehersteller, jedoch sollten sich Anwender an die sogenannte Maschinenlärmschutzverordnung halten, um Ärger mit den Nachbarn zu vermeiden. Diese besagt, dass der Einsatz werktags nur zwischen neun bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr erlaubt ist. An Sonn- und Feiertagen ist die Nutzung von Laubbläsern generell nicht gestattet.
Bußgeld wegen Laubbläser: Bis zu 5.000 Euro möglich
Wer sich nicht an die Ruhezeiten und geltenden Verordnungen hält, riskiert zudem ein mitunter empfindliches Bußgeld. So droht womöglich Streit in der Nachbarschaft, wenn beispielsweise die Sonntagsruhe nicht eingehalten wird und das wiederum kann zu einer Anzeige wegen Lärmbelästigung führen. Ein Bußgeld bis zu 5000 Euro ist bei einer Verurteilung möglich.
Abseits dessen gibt es neben dem Lärm einige wichtige Punkte, die gegen den Einsatz eines Laubbläsers sprechen. So vernichten sie wichtige Nützlinge im Garten, belasten Mensch und Umwelt durch Abgase und wirbeln nach Angaben des Bund Naturschutz in Bayern sogar Feinstaub auf, der wiederum in die Lungen gelangt.
RND/do