Haustiere und Mietrecht: Welche Haustiere man melden muss
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Der Hund gilt manchen als bester Freund des Menschen. Aber darf das Halten von Hunden in der Mietwohnung verboten werden?
© Quelle: CLARK/CLARK/obs
Hund und Katze gehören fast so sehr zu deutschen Haushalten wie das Auto in der Garage. Und die Zahl der Haustiere steigt seit Jahren. In der Corona-Krise legten sich noch mehr Deutsche ein Haustier zu.
Doch welche Tiere müssen in einer Mietwohnung gemeldet werden? Und welche können unproblematisch einziehen? Eine mietrechtliche Übersicht und eine Erklärung, was im Einzelfall entscheidend ist.
Wie viele Haustiere gibt es in Deutschland?
Die Zahl der Haustiere hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Laut dem Branchenbericht „Der deutsche Heimtiermarkt 2020″ hielten die Deutschen im vergangenen Jahr 34,9 Millionen Haustiere in privaten Haushalten. Das waren über drei Millionen Haustiere mehr als noch 2016. Die häufigsten Haustiere in Deutschland sind Hunde und Katzen: 10,7 Millionen Hunden stehen 15,7 Millionen Katzen gegenüber. Trotz der für Deutschland typischen Hunderassen Schäferhund, Dackel oder Mops muss also konstatiert werden: Die Bundesrepublik ist (auch) eine Katzenrepublik.
Wer entscheidet über Haustiere in der Mietwohnung?
Es gibt im deutschen Mietrecht keine konkreten Regelungen dazu, wie mit Haustieren in Mietwohnungen umgegangen werden muss. Folglich wird von Einzelfall zu Einzelfall entschieden, welches Haustier in der jeweiligen Wohnung erlaubt ist – und welches nicht. In strittigen Fällen entscheiden die Gerichte, die Urteile wiederum sind die Grundlage für das Vorgehen von Vermieterinnen und Vermietern in anderen Wohnungen.
Welche Tiere müssen nicht gemeldet werden?
Das Halten von Kleintieren in der Wohnung ist rechtlich in den meisten Fällen problemlos möglich. Das betrifft etwa Fische, Schildkröten, Meerschweinchen oder Kaninchen. Kleintiere müssen der Vermieterin oder dem Vermieter auch nicht gemeldet werden.
Problematisch kann es aber werden, wenn die Tiere sehr laut sind, in der Wohnung Sachschaden anrichten, stinken oder Ähnliches. In solchen Fällen können triftige Gründe vorliegen, um die Haltung der Kleintiere in der Mietwohnung zu verbieten. Einschlägige Urteile gab es beispielsweise schon zu Ratten oder Frettchen. Auch das Halten von Vögeln in der Mietwohnung kann untersagt werden, etwa wenn sie laut sind – und damit die Ruhezeiten für Mieterinnen und Mieter stören.
Müssen Hunde und Katzen in der Wohnung gemeldet werden?
Es empfiehlt sich, vor dem Einzug der Katze oder des Hundes mit dem Vermieter oder der Vermieterin zu sprechen. Häufig gibt es auch entsprechende Formulierungen im Mietvertrag: Sofern „Haustiere erlaubt“ im Vertrag steht, müssen ungefährliche Hunde oder Katzen nicht explizit gemeldet werden – man sollte aber im Zweifelsfall lieber das Gespräch suchen, um einer eventuellen bösen Überraschung vorzubeugen. Denn die Zustimmung zu Haustieren kann auch wieder zurückgezogen werden. Dafür müssen gute Gründe vorliegen.
Sofern nichts zu Haustieren im Mietvertrag geregelt ist oder explizit die Haltung von Hunden oder Katzen nur mit Genehmigung vereinbart ist, sollten die Hunde oder Katzen beim Vermieter oder der Vermieterin gemeldet werden.
Haustiere generell vom Vermieter verboten: Ist das erlaubt?
Ein generelles Haustierverbot von Vermieterinnen und Vermietern darf nicht ausgesprochen werden. Das gilt auch für die Haltung von Hunden und Katzen, den beliebtesten Haustieren in Deutschland. Allerdings kann es zulässig sein, dass Mieterinnen und Mietern die Haltung bestimmter Haustiere untersagt wird, sofern dafür triftige und gewichtige Gründe vorliegen.
Wenn eine Vermieterin oder ein Vermieter die Haltung bestimmter Haustiere untersagt, müssen die Gründe hierfür genannt werden. Relevante Gründe können etwa sein, dass das Tier Gestank oder Lärm im Haus verursacht. Auch bei gefährlichen Tieren darf die Haltung untersagt werden.
Welche Tiere müssen gemeldet werden?
Eine Pflicht zur Meldung bei der Vermieterin oder dem Vermieter besteht vor allem bei exotischen und gefährlichen Tieren. Während Meerschweinchen oder Clownfische unproblematisch sind, müssen etwa Vogelspinnen gemeldet werden. Gleiches gilt zum Beispiel für gefährliche Schlangen. Der bekannteste Fall sind wohl sogenannte Listenhunde, auch als Kampfhunde bekannt. Die behördliche Einstufung als gefährlicher Hund kann aufgrund der Hunderasse erfolgen – oder aufgrund entsprechender Vorfälle mit dem Hund.
Bei solchen Haustieren muss vorher eine Genehmigung von der Vermieterin oder dem Vermieter eingeholt werden. Zusätzlich wird bei exotischen oder gefährlichen Haustieren häufig zunächst eine behördliche Genehmigung für die Haltung benötigt. Ein Beispiel hierfür ist die Hundehaltererlaubnis, um gefährliche Hunde halten und führen zu dürfen.
Welche Haustiere sind verboten oder problematisch?
Rechtlich gibt es zwischen den 16 Bundesländern Unterschiede, ob bestimmte gefährliche Tiere generell nicht oder nur unter Auflagen zu Hause gehalten werden dürfen. Bei unter Artenschutz stehenden Tieren gibt es nur wenige Ausnahmen: Viele Tiere, die unter Artenschutz stehen, dürfen grundsätzlich nicht zu Hause gehalten werden. Sofern die Haltung erlaubt ist, darf dies nur unter Auflagen geschehen.
Auch wenn es rechtlich mitunter erlaubt ist, wird die Haltung vieler Tierarten als Haustier nicht empfohlen. Tierschutzorganisationen warnen etwa davor, Füchse, Reptilien oder Affen zu kaufen und als Haustier zu halten. Denn das sei nicht artgerecht und unterstütze in vielen Fällen Tierzüchter, die es nicht so genau nähmen mit dem Tierwohl. Vor diesem Hintergrund wird auch ein bundeseinheitliches Heimtierschutzgesetz gefordert.