Was Mieterinnen und Mieter wissen müssen

Haus­tiere und Miet­recht: Welche Haus­tiere man melden muss

Der Hund gilt manchen als bester Freund des Menschen. Aber darf das Halten von Hunden in der Miet­wohnung verboten werden?

Der Hund gilt manchen als bester Freund des Menschen. Aber darf das Halten von Hunden in der Miet­wohnung verboten werden?

Hund und Katze gehören fast so sehr zu deutschen Haus­halten wie das Auto in der Garage. Und die Zahl der Haus­tiere steigt seit Jahren. In der Corona-Krise legten sich noch mehr Deutsche ein Haus­tier zu.

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Doch welche Tiere müssen in einer Miet­wohnung gemeldet werden? Und welche können unproblematisch einziehen? Eine miet­rechtliche Übersicht und eine Erklärung, was im Einzel­fall entscheidend ist.

Wie viele Haustiere gibt es in Deutsch­land?

Die Zahl der Haus­tiere hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Laut dem Branchen­bericht „Der deutsche Heim­tier­markt 2020″ hielten die Deutschen im vergangenen Jahr 34,9 Millionen Haus­tiere in privaten Haus­halten. Das waren über drei Millionen Haus­tiere mehr als noch 2016. Die häufigsten Haus­tiere in Deutschland sind Hunde und Katzen: 10,7 Millionen Hunden stehen 15,7 Millionen Katzen gegenüber. Trotz der für Deutsch­land typischen Hunde­rassen Schäfer­hund, Dackel oder Mops muss also konstatiert werden: Die Bundes­republik ist (auch) eine Katzen­republik.

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Wer entscheidet über Haus­tiere in der Miet­wohnung?

Es gibt im deutschen Miet­recht keine konkreten Regelungen dazu, wie mit Haus­tieren in Miet­wohnungen umgegangen werden muss. Folglich wird von Einzel­fall zu Einzel­fall entschieden, welches Haus­tier in der jeweiligen Wohnung erlaubt ist – und welches nicht. In strittigen Fällen entscheiden die Gerichte, die Urteile wiederum sind die Grund­lage für das Vorgehen von Vermieterinnen und Vermietern in anderen Wohnungen.

Welche Tiere müssen nicht gemeldet werden?

Das Halten von Klein­tieren in der Wohnung ist rechtlich in den meisten Fällen problemlos möglich. Das betrifft etwa Fische, Schild­kröten, Meer­schweinchen oder Kaninchen. Klein­tiere müssen der Vermieterin oder dem Vermieter auch nicht gemeldet werden.

Problematisch kann es aber werden, wenn die Tiere sehr laut sind, in der Wohnung Sach­schaden anrichten, stinken oder Ähnliches. In solchen Fällen können triftige Gründe vorliegen, um die Haltung der Klein­tiere in der Miet­wohnung zu verbieten. Einschlägige Urteile gab es beispiels­weise schon zu Ratten oder Frettchen. Auch das Halten von Vögeln in der Miet­wohnung kann untersagt werden, etwa wenn sie laut sind – und damit die Ruhe­zeiten für Mieterinnen und Mieter stören.

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Müssen Hunde und Katzen in der Wohnung gemeldet werden?

Es empfiehlt sich, vor dem Einzug der Katze oder des Hundes mit dem Vermieter oder der Vermieterin zu sprechen. Häufig gibt es auch entsprechende Formulierungen im Miet­vertrag: Sofern „Haustiere erlaubt“ im Vertrag steht, müssen ungefährliche Hunde oder Katzen nicht explizit gemeldet werden – man sollte aber im Zweifels­fall lieber das Gespräch suchen, um einer eventuellen bösen Überraschung vorzubeugen. Denn die Zustimmung zu Haustieren kann auch wieder zurück­gezogen werden. Dafür müssen gute Gründe vorliegen.

Sofern nichts zu Haus­tieren im Miet­vertrag geregelt ist oder explizit die Haltung von Hunden oder Katzen nur mit Genehmigung vereinbart ist, sollten die Hunde oder Katzen beim Vermieter oder der Vermieterin gemeldet werden.

Haustiere generell vom Vermieter verboten: Ist das erlaubt?

Ein generelles Haus­tier­verbot von Vermieterinnen und Vermietern darf nicht ausgesprochen werden. Das gilt auch für die Haltung von Hunden und Katzen, den beliebtesten Haus­tieren in Deutsch­land. Allerdings kann es zulässig sein, dass Mieterinnen und Mietern die Haltung bestimmter Haus­tiere untersagt wird, sofern dafür triftige und gewichtige Gründe vorliegen.

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Wenn eine Vermieterin oder ein Vermieter die Haltung bestimmter Haustiere untersagt, müssen die Gründe hierfür genannt werden. Relevante Gründe können etwa sein, dass das Tier Gestank oder Lärm im Haus verursacht. Auch bei gefährlichen Tieren darf die Haltung untersagt werden.

Welche Tiere müssen gemeldet werden?

Eine Pflicht zur Meldung bei der Vermieterin oder dem Vermieter besteht vor allem bei exotischen und gefährlichen Tieren. Während Meer­schweinchen oder Clown­fische unproblematisch sind, müssen etwa Vogel­spinnen gemeldet werden. Gleiches gilt zum Beispiel für gefährliche Schlangen. Der bekannteste Fall sind wohl sogenannte Listen­hunde, auch als Kampf­hunde bekannt. Die behördliche Einstufung als gefährlicher Hund kann aufgrund der Hunde­rasse erfolgen – oder aufgrund entsprechender Vorfälle mit dem Hund.

Bei solchen Haus­tieren muss vorher eine Genehmigung von der Vermieterin oder dem Vermieter eingeholt werden. Zusätzlich wird bei exotischen oder gefährlichen Haus­tieren häufig zunächst eine behördliche Genehmigung für die Haltung benötigt. Ein Beispiel hierfür ist die Hunde­halter­erlaubnis, um gefährliche Hunde halten und führen zu dürfen.

Welche Haus­tiere sind verboten oder problematisch?

Rechtlich gibt es zwischen den 16 Bundes­ländern Unterschiede, ob bestimmte gefährliche Tiere generell nicht oder nur unter Auflagen zu Hause gehalten werden dürfen. Bei unter Arten­schutz stehenden Tieren gibt es nur wenige Ausnahmen: Viele Tiere, die unter Arten­schutz stehen, dürfen grundsätzlich nicht zu Hause gehalten werden. Sofern die Haltung erlaubt ist, darf dies nur unter Auflagen geschehen.

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Auch wenn es rechtlich mitunter erlaubt ist, wird die Haltung vieler Tierarten als Haus­tier nicht empfohlen. Tier­schutz­organisationen warnen etwa davor, Füchse, Reptilien oder Affen zu kaufen und als Haus­tier zu halten. Denn das sei nicht art­gerecht und unterstütze in vielen Fällen Tier­züchter, die es nicht so genau nähmen mit dem Tier­wohl. Vor diesem Hinter­grund wird auch ein bundes­einheitliches Heim­tier­schutz­gesetz gefordert.

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