Warum das Grundbuch eine Pflichtlektüre für Käufer von Grundstücken oder Immobilien ist
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Zum neuen Haus kann auch gehören, dass Nachbarn das Grundstück mitnutzen dürfen.
© Quelle: Andrea Warnecke/dpa-tmn
Zum neuen Haus kann auch gehören, dass Nachbarn das Grundstück mitnutzen dürfen.
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