Gemeinsam bauen: Was bei der Gründung einer Genossenschaft wichtig ist
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Gemeinsam in einer Genossenschaft zu bauen, kann Kontakte stärken. Bei der Gründung gibt es jedoch manches zu beachten.
© Quelle: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa-t
Berlin. Manche Bauherren gehen einen besonderen Weg: Sie bauen gemeinsam mit Freunden oder Gleichgesinnten. Die Zusammenarbeit kann unter Umständen Geld sparen und die sozialen Kontakte stärken. Eine Möglichkeit, die rechtlichen Grundlagen für den gemeinsamen Erwerb und Bau von Immobilien zu schaffen, ist die Gründung einer Genossenschaft. Aber daran sind einige Bedingungen geknüpft.
Wann macht die Rechtsform Genossenschaft Sinn?
"Entscheidend dafür, ob eine Genossenschaft anerkannt wird, ist ihr Förderzweck", erklärt Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbands Privater Bauherren (VPB). Eine Genossenschaft muss zwingend ihre Mitglieder fördern - und zwar deren Erwerb oder Wirtschaft, soziale oder kulturelle Belange. "Das unterscheidet sie von anderen Unternehmen wie Kapital- oder Personengesellschaften, die jeden erlaubten Zweck verfolgen und Gewinne anstreben dürfen", so Freitag.
Was das im Bereich Immobilien bedeutet, erklärt Matthias Zabel vom Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW). "Bei Wohnungsgenossenschaften steht die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Vordergrund."
Wer kann eine Genossenschaft gründen?
"Grundsätzlich kann sich jede natürliche und juristische Person an der Gründung einer Genossenschaft beteiligen", erklärt Norbert Rückriemen, Vorstand des Prüfungsverbandes der kleinen und mittelständischen Genossenschaften. Es müssen sich mindestens drei Personen zusammentun. "Ein klassischer Fall ist es, wenn sich mehrere junge Familien zusammenschließen und eine Immobilie erwerben, die für einen Bauherren zu groß wäre."
Wer eine Genossenschaft gründen möchte, sollte allerdings beachten, dass es nicht bei dem kleinen Kreis aus Freunden und Gleichgesinnten bleiben muss. "Genossenschaften stehen jedem offen. Die Mitglieder können ein- und austreten, wie sie wollen", sagt Freitag.
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Wie läuft die Gründung ab?
Jede Genossenschaft muss Mitglied in einem Prüfungsverband sein. Dort gibt es Hilfestellungen: "Die genossenschaftliche Pflichtprüfung geht mit einer umfassenden Beratung und Begleitung der Genossenschaft einher", erläutert Rückriemen.
Wie lange eine Neugründung dauert und wie teuer sie wird, hängt maßgeblich von der Qualität der eingereichten Gründungsunterlagen und der Größe des Unternehmens ab. Auch die Finanzierung der Genossenschaft muss gesichert sein. "Bei der Gründung ist der Nachweis gegenüber dem zuständigen Prüfungsverband und dem Registergericht zu erbringen, dass das Geschäftsmodell wirtschaftlich tragfähig und solide ist", so Zabel.
Wie viel kostet die Gründung?
Für die Ersteintragung in das Genossenschaftsregister wird eine Gebühr von 150 Euro erhoben. Hinzu kommen Kosten für die elektronische Registeranmeldung einschließlich Unterschriftsbeglaubigung.
Wie hoch die Rechnung für die Prüfung des Gründungsvorhabens wird, können Gründer selbst beeinflussen, erklärt Zabel: Bezahlt wird vor allem der Aufwand. Wer gleich alle Unterlagen vollständig und korrekt einreicht, kann also sparen.
Wie teuer sind die Genossenschafts-Anteile?
"Das hängt unter anderem von der Größe der Genossenschaft ab", sagt Zabel. "Neu gegründete Genossenschaften mit wenigen Mitgliedern haben meist einen viel höheren Eigenkapitalbedarf als alteingesessene Unternehmen mit großem Wohnungsbestand und vielen Mitgliedern. Dann sind die Genossenschaftsanteile teurer."
Generell gilt: Für die Dauer der Mitgliedschaft zahlt man einen bestimmten Geschäftsanteil. Ein gesetzlich festgelegtes Mindestkapital wie bei der GmbH gibt es nicht. Durch Satzung kann aber ein Mindestkapital festgelegt werden. Wie andere Unternehmen kann die Genossenschaft bei Ausweisung eines Bilanzgewinns eine Dividende auf das eingezahlte Kapital gewähren. Verlassen Mitglieder die Genossenschaft, bekommen sie ihre Anteile ausgezahlt.
Haben es Genossenschaften leichter als andere Unternehmen, ihre Projekte zu finanzieren?
"Die Gründung einer Genossenschaft allein löst das Finanzierungsproblem nicht", stellt Rückriemen klar. Allerdings bietet das Genossenschaftsgesetz eine Ausnahmeregelung für Genossenschaften, die Darlehen bis zu 2,5 Millionen Euro bei ihren eigenen Mitgliedern aufnehmen.
"Wenn die Mitgliederdarlehen zum Zweck der Finanzierung oder Modernisierung des Sachanlagevermögens der Genossenschaft genutzt werden und weitere im Gesetz genannte Bedingungen erfüllt sind, dann benötigt die Genossenschaft für die Annahme der Darlehen nämlich keine Banklizenz", so der Experte.
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RND/dpa