Wie ist der Garten bei Unwetter versichert?
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Manch eine Gartenhütte fällt heftigen Stürmen zum Opfer. Versicherungen übernehmen aber die Schäden unter bestimmten Voraussetzungen.
© Quelle: Frank Molter/dpa/dpa-tmn
Berlin . Eine Gebäude- oder Hausratversicherung deckt Schäden am und im Wohnhaus durch Stürme, ab. Aber was ist eigentlich mit dem restlichen Grundstück? „Der Garten ist Bestandteil des Grundstücks und alle mit dem Boden fest verbundenen Sachen sind entsprechend abgesichert.“ Das erklärt Oliver Hauner, Leiter Sachversicherung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). So sind Schäden etwa an Terrassen, verankerten Schaukeln und fest installierten Leuchten über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.
„Auch Aufräumungskosten, die entstehen, weil beispielsweise Bäume weggeräumt werden müssen, sind hier mitversichert“, so Hauner. Müssen Pflanzen erneuert werden, hängt es vom Vertrag, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.
Was gilt für Schuppen, Garagen und Pools?
Ein Gartenschuppen, Carport, Garten- und Gewächshäuser etc. können zusätzlich über die Wohngebäudeversicherung mit Elementardeckung geschützt werden. Pools sind über beide Policen abgedeckt. Mobile Becken gelten als Hausrat, fest verbaute zählen zur Wohngebäudeversicherung.
Auch Garagen auf dem Grundstück sind entsprechend mit versichert, denn sie gelten als Nebengebäude. Auch darin untergestellte Gegenstände wie Rasenmäher, Fahrräder und das Werkzeug sind entsprechend versichert.
Sind Elementarschäden immer in der Versicherung enthalten?
Die Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen übernehmen Unwetterschäden allgemein nur, wenn die Police Elementarschäden mit abdeckt. Viele Versicherer bieten diesen Baustein bei Neuverträgen bereits inklusive an. Es kann aber auch sein, dass er extra hinzugebucht werden muss. Zu den abgedeckten Schäden gehören alle Unwetterschäden, also auch nach Hagel oder Starkregen.
RND/dpa