Wohngeld Plus: die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick
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Bis zu zwei Millionen Menschen werden durch das Wohngeld-Plus-Gesetz Anspruch auf die staatliche Leistung haben.
© Quelle: Jens Kalaene
Hohe Mieten und stark steigende Ausgaben für Energie führen seit Jahren dazu, dass mehr Geld fürs Wohnen ausgegeben werden muss. Der Deutsche Mieterbund (DMB) geht davon aus, dass mittlerweile gut ein Viertel aller Haushalte in deutschen Großstädten über 40 Prozent ihres Einkommens dafür aufwendet. „Fast 12 Prozent der Mieterinnen und Mieter müssen sogar über 50 Prozent ihres Einkommens für Wohnkosten entrichten“, sagt Franz Michel, Leiter Wohnungs- und Mietenpolitik des DMB.
Angesichts der angespannten Situation hat die Bundesregierung entschieden, das bereits bestehende Wohngeld zu reformieren. Das Ministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) bezeichnet das Wohngeld-Plus-Gesetz als historisch, weil sich die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von derzeit rund 600.000 Haushalten auf bis zu zwei Millionen Haushalte erweitern kann. „Zudem wird ein dauerhafter Heizkostenzuschuss implementiert und eine gänzlich neue Klimakomponente eingeführt“, so Sprecherin Josephine Steffen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2023 greifen. Die wichtigsten Informationen dazu im Überblick.
Was ist das Wohngeld?
Bestimmungen dazu finden sich im Wohngeldgesetz (WoGG) sowie im Sozialgesetzbuch (SGB). „Grundsätzlich besteht ein Rechtsanspruch auf Wohngeld“, betont Steffen. Der Staat greift damit Hauhalten finanziell unter die Arme, die ihre Wohnkosten nicht mehr bezahlen können oder dadurch so stark belastet werden, dass sie in die künftige Grundsicherung abrutschen.
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Was ist im Wohngeld enthalten?
Gewährt wird ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Aktuell sind es im Schnitt rund 180 Euro. Künftig werden es voraussichtlich durchschnittlich 340 Euro sein. Der individuelle Auszahlungsbetrag kann von diesen Beträgen stark abweichen. Hinzu kommt ein pauschaler Heizkostenzuschuss in Höhe von durchschnittlich 1,20 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Die Klimakomponente sieht vor, dass für sanierte Gebäude sowie Neubauten, die jeweils einen hohen energetischen Standard aufweisen, ein Zuschuss in Höhe von 40 Cent pro Quadratmeter gezahlt wird, um gestiegene Wohnkosten zu kompensieren.
Günstig wohnen mit "B-Schein"
Wer ein geringes Einkommen bezieht, kann Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) anmelden. Dieser wird von den zuständigen Behörden geprüft. Mit einem im Volksmund auch „B-Schein“ genannten Nachweis können Sozialwohnungen bezogen werden, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden und vergleichsweise niedrige Mieten vorsehen. Allerdings steigt seit Jahren die Nachfrage nach Sozialwohnungen, wohingegen das Angebot vielerorts stark gesunken ist.
Wer erhält Wohngeld?
Anspruchsberechtigt ist jeder Haushalt, sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Als Faustformel gilt ein Verdienst in Höhe des Mindestlohns von aktuell 12 Euro. Ausgeschlossen vom Wohngeldbezug sind all diejenigen, die Sozialleistungen erhalten, in denen bereits ein Beitrag zum Wohnen enthalten ist. Das ist etwa beim Arbeitslosengeld II der Fall.
Auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern und Wohnungen, in denen sie selbst leben, können die staatliche Unterstützung beantragen, erklärt Michael Nack, Rechtsreferent des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum (WiE): „Im Gegensatz zu einem Mietzuschuss erhalten sie einen sogenannten Lastenzuschuss.“ Der berücksichtigt vor allem Zins und Tilgung, aber etwa auch Kosten für die Instandhaltung oder die Grundsteuer.
Wie berechnet sich das Wohngeld?
Für die Berechnung werden verschiedene Faktoren herangezogen. Die wichtigsten sind das verfügbare Haushaltseinkommen, die Anzahl der Haushaltsmitglieder und die Wohnkosten inklusive Nebenkosten. Bei der Berücksichtigung der Miete gelten sieben Stufen, die sich nach dem Mietniveau der jeweiligen Stadt richten. Jeder Antrag wird individuell berechnet. Eine Einschätzung, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, vermitteln Wohngeldrechner zum Beispiel des BMWSB oder der Stadtentwicklung Berlin.
Wie wird Wohngeld beantragt?
„Antragstellung und Bewilligung liegen in der Verantwortung der Kommunen und Länder“, erklärt Steffen. In der Regel muss Wohngeld schriftlich bei der Wohngeldbehörde beantragt werden. In einigen Bundesländern ist das auch online möglich. Das Wohngeld wird künftig für zwölf bis 18 Monate bewilligt. Vor Ablauf sollte es rechtzeitig neu beantragt werden, weil die Bearbeitungszeit mehrere Wochen betragen kann. Wer bereits Wohngeld bezieht, erhält ab 2023 automatisch Wohngeld Plus.
Was sagen Verbände?
Sie befürworten grundsätzlich die Reform. Der DMB mahnt aber an, dass für die Berechnung des Wohngeldes die realen Wohnkosten der Betroffenen herangezogen werden sollten und nicht die durchschnittliche Miete aller Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld. Außerdem sollten die Bruttowarmmieten betrachtet und die Mietstufen realistischer zugeordnet werden. Angeregt werden weniger Bürokratie und ein vereinfachtes Auszahlungsverfahren.
Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft (GdW), fürchtet Probleme bei der Umsetzung der Reform. Seiner Ansicht nach sind mehr Personal und eine Digitalisierungsoffensive nötig. Außerdem fordert er: „Das Wohngeld muss an die jährliche Preis- und Lohnentwicklung angepasst werden.“ Die Heizkosten- und Klimakomponenten sollten ebenfalls jährlich angepasst und die Zuschüsse fürs Heizen sofort deutlich angehoben werden. Außerdem sollte es finanzielle Anreize zum Energiesparen geben.