Einfach rauf und runter: Wann ist ein Aufzug sinnvoll?
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Kone-Aufzug in der Podbielskistraße in Hannover.
© Quelle: KONE
Frankfurt am Main/Berlin. Immer mehr Menschen benötigen barrierearmen Wohnraum. Doch die allermeisten Häuser sind dafür nicht ausgelegt. Vor allem Treppen werden irgendwann zu einem unüberwindbaren Hindernis. Eine Lösung kann der Einbau von Aufzügen sein. In welchen Fällen dieser sogar gesetzlich erforderlich ist, sei in den jeweiligen Landesbauordnungen festgelegt, sagt Ebru Gemici-Loukas, stellvertretende Geschäftsführerin des Bereichs Aufzüge und Fahrtreppen im Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA).
„Oft werden sie allerdings auch eingebaut, wenn sie nicht vorgeschrieben sind“, sagt Frank Stritzl von Kone-Aufzüge: „Es besteht zurzeit eine unendlich große Nachfrage.“ Allein in den Jahren 2020 und 2021 seien in Deutschland 50.000 Aufzüge installiert worden, die Hälfte davon im Wohnumfeld, heißt es in einer Studie der Firma Hundt Consult. Aktuell gebe es deutschlandweit zwar rund 800.000 „fördertechnische Anlagen“. Aber noch immer wird nicht einmal ein Zehntel aller Wohnungen in Gebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten mit einem Aufzug erschlossen.
Häuser lassen sich leicht mit Aufzügen nachrüsten
Sinnvoll und möglich sei ein Einbau grundsätzlich immer, sagt Gemici-Loukas. Am einfachsten und günstigsten ist es, wenn ein Aufzug im Neubau sofort berücksichtigt wird. Aber auch Bestandsgebäude können in der Regel gut nachgerüstet werden. „Voraussetzung ist entweder ein schon vorhandener Schacht oder ausreichend Platz, um einen Schacht nachträglich zu errichten“, erklärt Gemici-Loukas. Im Idealfall besitze das Treppenhaus ein sogenanntes Auge, ergänzt Stritzl. Dann könnten Aufzüge fast wie ein Legobausatz installiert werden. Alternativ werden Decken durchbrochen. Dann muss aber auf jeden Fall die Statik überprüft werden.
Sollten zum Beispiel bauliche Gründe oder der Denkmalschutz gegen den nachträglichen Einbau eines Fahrstuhls im Gebäude sprechen, kann unter Umständen ein Außenaufzug angebracht werden. Auch dafür ist ein Schacht erforderlich. Betonbauten kommen wegen der Verschattung meist nicht infrage, erläutert Stritzl. Glas- und Stahlkonstruktionen haben hingegen den Nachteil, dass sich der Anbau bei Sonneneinstrahlung enorm aufheizt.
Engmaschige Kontrolle
Deutschlands Aufzüge sind in die Jahre gekommen: Knapp 33 Jahre beträgt ihr Durchschnittsalter. Umso wichtiger ist es, dass sie regelmäßig gewartet werden. Laut Hersteller Kone müssen jährlich Prüfungen durch eine autorisierte Stelle beantragt werden. Alle drei bis fünf Jahre sind außerdem Gefährdungsbeurteilungen durch ein Aufzugsunternehmen oder einen Fachplaner vorzunehmen. Etwa alle ein bis zwei Wochen sollte eine vom Betreiber beauftragte Person eine Vor-Ort-Prüfung vornehmen. Diese Inaugenscheinnahme kann durch eine cloudbasierte Fernwartung ersetzt werden.
Eine Baugenehmigung braucht es in der Regel nicht
In vielen Fällen werden Aufzüge eingebaut, die für 630 Kilogramm Tragkraft und acht Personen ausgelegt sind. Beträgt ihre Grundfläche 1,10 mal 1,40 Meter, sind sie auch für Rollstuhlfahrerinnen und ‑fahrer geeignet. Eine Baugenehmigung sei für Aufzüge in der Regel erforderlich, sagt Gemici-Loukas.
Sollen mehrere Etagen erschlossen werden, kommen fast ausschließlich Seilaufzüge zum Einsatz, die über eine gesetzlich vorgeschriebene Ausstattung, etwa einen Fernnotruf und Sensoren an den Türen, verfügen müssen. Kleinere Lösungen etwa für das Einfamilienhaus können sogenannte hydraulische Hubaufzüge sein. Diese Plattformlifte besitzen keine Kabine und bewegen sich sehr langsam. Für sie genügt mitunter ein Durchbruch durch eine Decke. „Bei einem 625-Kilogramm-Aufzug ist mit etwas mehr als 1,50 mal 1,50 Meter für den Schacht zu rechnen“, erklärt Gemici-Loukas. Diese sogenannten Homelifts können ebenfalls außerhalb des Hauses angebracht werden.
Treppenlift statt Aufzug
Eine weitere Alternative sind Treppenlifte. Dann wird meist ein fahrbarer Sitz über eine Schiene geführt. Grundsätzlich sind sie an jeder Treppe einbaubar. Allerdings geht Platz verloren, der beim Treppensteigen fehlen kann. Treppenlifte können auch ungeeignet sein, wenn Bewohnerinnen und Bewohner auf einen Rollstuhl oder eine Gehhilfe angewiesen sind.
Treppenlifte sind vergleichsweise günstig. Sie gibt es bereits für einen vierstelligen Betrag. Für einen Plattformlift mit zwei Haltestellen müssen meist mehr als 10.000 Euro kalkuliert werden. Für Seilzugaufzüge für drei und mehr Etagen gehe der Preis ab etwa 100.000 Euro los, sagt Stritzl. Ein Außenaufzug könne bis zu 250.000 Euro kosten.
Diese Förderungen gibt es für Aufzüge
Oft können allerdings Fördermittel in Anspruch genommen werden. Das Programm 455 B der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zum Beispiel sieht einen Investitionszuschuss vor, wenn Barrieren reduziert werden. Auch viele Bundesländer haben Förderprogramme aufgelegt, sagt Stritzl: „Das Nachrüsten von Plattenbauten zum Beispiel wird oft finanziell unterstützt.“ Auch Pflegeversicherungen und Berufsgenossenschaften leisten in bestimmten Fällen einen Zuschuss.
Stritzl empfiehlt, rechtzeitig Kontakt zu einem Aufzugsunternehmen aufzunehmen, wenn ein Einbau gewünscht wird. In der Beratung werde zunächst analysiert, wie der Personenfluss im Gebäude ist, das heißt, wer wann wohin gelangen soll. Anschließend könne über die bauliche Umsetzung gesprochen werden. „Wir haben für fast alles eine Lösung“, betont er.
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