Die Bundesnotbremse greift: Haben Gartencenter und Baumärkte geöffnet?

Bayern, München: Kunden kaufen in einem Gartencenter ein. Blumengeschäfte und Gartencenter gelten laut Infektionsschutzgesetz zum Einzelhandel des täglichen Bedarfs.

Bayern, München: Kunden kaufen in einem Gartencenter ein. Blumengeschäfte und Gartencenter zählen laut Infektionsschutzgesetz zum Einzelhandel des täglichen Bedarfs.

Seit Samstag, 24. April, greift die Bundesnotbremse. Zu den Punkten im dazugehörigen Infektionsschutzgesetz gehören, maximal bis zum 30. Juni, weitgehende nächtliche Ausgangsbeschränkungen, Schließungen von Schulen und strengere Bestimmungen für Geschäfte.

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Gezogen werden soll die Notbremse, wenn in einem Landkreis oder einer Stadt die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen an drei Tagen hintereinander über 100 liegt. Dann dürfen Menschen ab 22 Uhr die eigene Wohnung in der Regel nicht mehr verlassen. Alleine Spazierengehen und Joggen sind bis Mitternacht erlaubt. Es darf sich höchstens noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, wobei Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sind. Läden dürfen nur noch für Kunden öffnen, die einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Präsenzunterricht an Schulen soll ab einer Inzidenz von 165 meist gestoppt werden.

Und auch für die Baumärkte und Gartencenter im Land gibt es nun einheitliche Maßnahmen. Welche Regeln gelten, lesen Sie hier.

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Bundesnotbremse: Was bedeutet das Infektionsschutzgesetz für Baumärkte?

Ob Baumärkte in einer Kommune geöffnet haben, hängt von ihrer Sieben-Tage-Inzidenz ab. Im Infektionsschutzgesetz heißt es: „Bei einer Inzidenz unter 150 wird es bei allen weiteren Geschäften möglich sein, mit Termin und mit einem aktuellen negativen Testergebnis einzukaufen.“ Steigt der Wert über 200, bleibt Heimwerkerinnen und -werkern die Möglichkeit von Click and Collect, also die Onlinebestellung des gewünschten Produkts mit anschließender Abholung im Laden. Das alternative Shopping ist von der Inzidenz unabhängig. Das Vorzeigen eines negativen Corona-Tests ist nicht notwendig.

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Was bedeutet die Corona-Notbremse für Gartencenter?

Auch bei einer hohen Inzidenz wird die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs und existenziellen Dienstleistungen verlässlich sichergestellt, heißt es im Infektionsschutzgesetz. Zu diesen Dienstleistungen zählen auch Blumenfachgeschäfte und Gartenmärkte. Sie bleiben geöffnet, ebenso wie der Lebensmittelhandel samt Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und der Großhandel. Vom Corona-Infektionsgeschehen sind diese Bereiche unabhängig. Hobbygärtnerinnen und -gärtner haben also in jedem Fall die Möglichkeit, sich weiterhin um das heimische Beet zu kümmern.

Die Bundesnotbremse wirkt sich allenfalls auf die erlaubte Kundenzahl aus. Sie ist abhängig von der Größe eines Geschäfts. Außerdem gilt weiterhin eine Maskenpflicht.

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Öffnungen von Gartencentern und Baumärkten in der Vergangenheit uneinheitlich

Gartencenter und Blumengeschäfte in Deutschland dürfen seit einigen Wochen wieder geöffnet sein. Niedersachsen beispielsweise beschloss Anfang des Jahres, dass seit dem 13. Februar wieder Waren angeboten werden können. Länder wie Bayern und Schleswig-Holstein zogen am 1. März nach. Die Regierungen begründeten den Schritt damit, dass die über den Winter gezüchteten Pflanzen sonst hätten vernichtet werden müssen.

Zuvor waren Gartencenter Teil des ab dem 16. Dezember in Kraft getretenen Lockdowns gewesen, bei dem der Einzelhandel großflächig hatte schließen müssen. Auch Baumärkte waren damals geschlossen worden. Die Bundesländer ermöglichten dann zu Beginn des Jahres das Click-and-Collect-Verfahren, sodass Kunden bestellte Waren abholen konnten. In manchen Regionen war – abhängig von der Inzidenzlage – auch Terminshopping mit begrenzter Kundenanzahl möglich.

Mit Material von dpa

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