Barrierefreie Stadtplanung: Nichts soll mehr behindern
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Rampen für Rollstuhlfahrer und erhöhte Treppenabsätze sorgen für Barrierefreiheit.
© Quelle: Peter Ferstl
Um allen Menschen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, müssen Städte zunehmend barrierefrei werden. Das ist auch eine Herausforderung für Stadtplaner und Architekten. Denn für Menschen mit Beeinträchtigungen lauern überall im Stadtbild Hindernisse.
„Menschen mit Einschränkungen sind nicht behindert, sondern sie werden behindert – durch eine gebaute Umwelt, die durch Ausrichtung an einen vermeintlichen Normalnutzer alle anderen ausschließt“, kritisiert Andreas Wohlfarth, Präsident der Architektenkammer Sachsen. Dieses Grundproblem bei der Planung des öffentlichen Raumes sei immer noch nicht ausgeräumt, ergänzt Annette Müller von der Architektenkammer Rheinland-Pfalz: „Barrierefreiheit wurde und wird leider oft nur als Add-on mitgedacht.“
Behindertenrechtskonvention ändert Blickwinkel der Kommunen
Doch inzwischen hat in vielen Kommunen ein Umdenken eingesetzt, das nicht zuletzt ausgelöst wurde durch die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die 2009 in Deutschland in Kraft trat. Die Stadt Freiburg schlussfolgert daraus in einem Leitfaden für eine inklusive Quartiersentwicklung: Mit dem Paradigma der Inklusion verbinde sich, „die Aufforderung, die baulichen, technischen, institutionellen und sonstigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit eine umfassende gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen möglich ist.“ Das schließt unter anderem die Möglichkeit ein, Kulturveranstaltungen, medizinische Einrichtungen, Geschäfte und Sportstätten zu erreichen.
Doch wie soll dieser Anspruch verwirklicht werden? Dort, wo etwas Neues entsteht, ist es recht einfach: „Öffentliche Neubauten sind laut Gesetz barrierefrei herzustellen“, erklärt Müller. Auch für öffentliche Flächen bestehen Leitlinien und Normen, die umgesetzt werden müssen. In einem Leitfaden des Landes Baden-Württemberg etwa steht, dass Bewegungsflächen für Rollstuhlfahrer eine Breite von 1,50 Meter besitzen sollen. Rampen dürfen maximal sechs Prozent Gefälle haben. Und für Sehbehinderte sollten taktile Leitelemente im Boden vorhanden sein.
Umbau ist ein „Generationenprojekt“
Deutlich schwieriger wird es im Bestand. Grundsätzlich sei zwar auch dort Barrierefreiheit möglich, sagt Müller: „Das ist aber eine Frage des Aufwands.“ Bei Umbauten greife möglichst die „Sowieso-Strategie“, erklärt Matthias Sauter vom Dortmunder Planungsbüro Stadtraumkonzept, das unter anderem Kommunen und soziale Träger berät. Wenn Flächen saniert oder neu gestaltet werden, sollten technische und funktionale Standards für Barrierefreiheit automatisch berücksichtigt werden. Der Prozess ziehe sich allerdings über Jahrzehnte hin, sagt Sauter. Er spricht deshalb von einem „Generationenprojekt“.
Ein Problem ist, dass Denkmalschutz und Barrierefreiheit nicht immer zusammengehen. Oft prägt etwa ein Kopfsteinpflaster den Charakter einer Altstadtstraße, für Rollstühle und Rollatoren ist der Belag allerdings Gift. „Man wird nicht jede mittelalterliche Burg barrierefrei hinbekommen“, ist Müller überzeugt. Bei der Umsetzung von Barrierefreiheit kommt erschwerend hinzu, dass sich Interessen widersprechen: So sind etwa Kanten an Wegen für Blinde eine gute Orientierungshilfe, für Rollstuhlfahrer stellen sie hingegen ein Hindernis dar.
„Die perfekte Inklusion ist nicht möglich“
Die Lösung ist oftmals ein Kompromiss – etwa eine Kante von maximal drei Zentimeter Höhe oder parallele Wegführungen. „Die perfekte Inklusion ist nicht möglich. Es ist immer ein Abwägungs- und Aushandlungsprozess. Der Anspruch muss sein, dass alle mit der Lösung klarkommen“, sagt Müller. Wichtig sei, dass verschiedene Interessen, etwa von Behinderten oder Senioren, rechtzeitig in die Planungen einbezogen werden, empfiehlt Sauter: „Betroffene erkennen Probleme, auf die Fachleute nicht kommen. Im Dialog entstehen Lösungen, an die vorher niemand gedacht hat.“
Oft profitieren davon andere Gruppen ebenfalls: So sind glatte Oberflächen nicht nur für Rollstühle vorteilhaft, sondern auch für Eltern mit Kinderwagen oder Radfahrer. Eine seniorengerechte Gestaltung kommt meist allen zugute. So benötigen ältere Menschen beispielsweise öffentliche Toiletten und viele Bänke, damit sich ihr Bewegungsradius erhöht. Um sich sicher und wohl zu fühlen, wünschen sie sich ein freundliches Ambiente etwa mit viel Grün, Helligkeit und Platz, erklärt Anne von Laufenberg-Beermann vom Bundesverband Senioren (bagso).
Der Teufel steckt oft im Detail
Wo barrierefrei gebaut wird, müssen auch scheinbare Kleinigkeiten beachtet werden. So sollten Handläufe verlängert werden, damit blinde Menschen rechtzeitig erkennen können, dass die Treppe zu Ende ist. Sitzbänke sollten ausreichend hoch sein, damit ältere Menschen leicht aufstehen können. Für Gehörlose sind visuelle Signale wichtig: So sollten Brandmelder bei Gefahr nicht nur einen durchdringenden Ton ausstoßen, sondern auch blinken. Große Tasten etwa in Aufzügen stellen für viele Menschen mit Einschränkungen eine Erleichterung dar. Sie dürfen nicht zu hoch angebracht werden, damit Rollstuhlfahrer und Kinder sie erreichen können. Blinde und stark Sehbehinderte freuen sich über Beschriftungen in der Brailleschrift, die ertastet werden kann.
Barrierefreiheit als Teil der Gesamtgestaltung
Für den Planungs- und Bauprozess sei viel Fachkompetenz erforderlich, betont Müller. Im besten Fall werde Barrierefreiheit nicht einfach aufgepfropft, etwa in Form einer gezimmerten Rampe, sondern harmonisch in die Gesamtgestaltung eingebettet: „Es sollte möglichst selbstverständlich daherkommen“, meint sie. Beachtet werden müssten die jeweiligen lokalen Bedingungen und Besonderheiten, ergänzt Sauter: „Wichtig ist die Passgenauigkeit der Herangehensweisen. Es gibt nicht die eine Lösung für alle.“
In der nächsten Folge unserer Miniserie stellen wir Beispiele inklusiver Stadtplanung vor.