Es klingt alles so einleuchtend: Wer bei einem Immobiliengeschäft einen Makler einschaltet, der soll ihn auch bezahlen. Dass Verbraucherschutzministerin Barley die gegenteilige Praxis gesetzlich unterbinden will, ist unterstützenswert. Doch wo die Not groß ist, wird sich wenig ändern, kommentiert Thoralf Cleven.