Der ehemalige AfD-Abgeordnete und vom Verfassungsschutz als „rechtsextrem“ eingestufte Jens Maier darf vorerst wieder in sein Amt als Richter zurückkehren. Die Entscheidung, ob Maier in den Ruhestand versetzt werde, verzögere sich, so das zuständige Gericht am Freitag. Maier ist von 2017 bis 2021 Mitglied der AfD-Fraktion im Bundestag gewesen, sein Wunsch in die Justiz zurückzukehren war zuletzt auf heftige Kritik gestoßen.