Durch zwei Kläger, die Formulierungen in den Widerrufsbelehrungen ihrer Kreditverträge bemängelten, schöpften Besitzer älterer Fahrzeuge mit Dieselmotoren, die ihren Wagen loswerden wollen, hierzulande Hoffnung. Wieso der BGH jedoch nicht zu ihrem Gunsten entschieden hat, lesen Sie hier.